Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Ortungstechnik Köhler & Matthäus GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde vom Anbieter ausdrücklich in Textform zugestimmt.
2. Vertragsschluss
2.1. Kunden können Anfragen telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Portal www.otec-leipzig.de stellen. Nach Abstimmung eines Ausführungstermins erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung in Textform, die Leistungsinhalt, Termin und Preis ausweist. Der Anbieter übermittelt gleichzeitig das aktuelle Leistungsverzeichnis inklusive Preisliste.
2.2. Weitere Leistungen können im Rahmen des Ausführungstermins direkt mit den ausführenden Mitarbeitenden vereinbart werden, sofern sie im Leistungsverzeichnis enthalten sind. Diese Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch den Anbieter in Textform.
3. Leistungsumfang
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung sowie etwaiger Zusatzvereinbarungen auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses.
3.2. Sofern sich bei Durchführung – insbesondere im Rahmen einer Leckortung – zusätzliche Erfordernisse wie Abdichtungsmaßnahmen oder Schadenbeseitigungen ergeben, sind diese gesondert zu beauftragen und zu vergüten. Ein Anspruch auf Durchführung dieser zusätzlichen Leistungen durch den Anbieter besteht nicht.
4. Notreparaturen und Beauftragung von Fachunternehmen
4.1. Der Anbieter erbringt keine Reparaturleistungen im Sinne einer Gewährleistungspflicht. Sofern im Rahmen der Leistungserbringung Notreparaturen zur Abwendung unmittelbaren Schadens für den Kunden oder das Objekt erforderlich sind, werden diese nach gesonderter Beauftragung und Vergütung durchgeführt. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass diese Notreparaturen eine dauerhafte Mängelbeseitigung durch eine qualifizierte Fachfirma nicht ersetzen.
4.2. Der Anbieter setzt zur Erfüllung der beauftragten Leistungen keine Subunternehmer ein. Sollte im Rahmen der Leistungserbringung durch den Anbieter ein Schaden verursacht werden, behält sich der Anbieter vor, zur Behebung des Schadens geeignete Fachunternehmen zu beauftragen. Die Kosten hierfür trägt der Anbieter.
5. Abnahme
5.1. Nach Abschluss der Arbeiten kann der Anbieter die Abnahme der Leistungen verlangen.
5.2. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
5.3. Eine Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Anbieter dem Kunden nach Fertigstellung der Leistung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht unter Angabe von Mängeln innerhalb dieser Frist verweigert. Verbraucher werden auf diese Rechtsfolge sowie die Bedeutung des Schweigens ausdrücklich in Textform hingewiesen.
6. Ausführungszeiten
6.1. Angaben zu Ausführungszeiten stellen unverbindliche Schätzungen dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin in Textform zugesagt wird.
6.2. Die Einhaltung von Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Mitwirkung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
7. Unterlagen
7.1. Alle im Rahmen von Angeboten oder Auftragsverhandlungen überlassenen Unterlagen (z. B. Zeichnungen, Kalkulationen) verbleiben im Eigentum und Urheberrecht des Anbieters. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung zulässig. Bei Nichtzustandekommen eines Vertrages sind sämtliche Unterlagen – auch in digitaler Form – unverzüglich zurückzugeben oder zu löschen.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Der Anbieter ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für erbrachte Teilleistungen zu stellen. Diese sind binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
8.3. Nach erfolgter Abnahme stellt der Anbieter eine Schlussrechnung. Diese ist binnen 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
8.4. Aufrechnungen durch den Kunden sind nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenforderungen zulässig.
9. Widerrufsrecht für Verbraucher
9.1. Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder im Fernabsatz grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine detaillierte Belehrung, inklusive Widerrufsformular, ist diesem Dokument als Anhang beigefügt und zudem auf der Website des Anbieters abrufbar: www.otec-leipzig.de/datenschutz.
10. Terminstornierung und Ausfallgebühr
10.1. Eine kostenfreie Stornierung des vereinbarten Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung beim Anbieter (mindestens in Textform).
10.2. Erfolgt die Stornierung später als 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Termin, ist eine Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
10.3. Soweit der Anbieter nachweist, dass ihm ein geringerer Schaden entstanden ist (z. B. durch anderweitige Auftragsvergabe), reduziert sich die Gebühr entsprechend.
10.4. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
10.5. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie ein bestehendes Widerrufsrecht bleiben unberührt.
11. Anfahrts- und Energiepauschale
11.1. Grundsatz
Für jede Anfahrt wird eine Energiepauschale erhoben. Diese dient der Abdeckung der allgemeinen Kosten für Fahrzeugbetrieb, Energie sowie organisatorischem Aufwand.
11.2. Pauschale bis 80 km
Die Energiepauschale beträgt 15,00 € je Anfahrt und gilt für eine Entfernung bis einschließlich 80 km (einfache Strecke).
11.3. Zuschlag ab 81 km
Ab dem 81. Kilometer (einfache Strecke) werden zusätzlich zur Energiepauschale Fahrtkosten in Höhe von 0,60 € pro Kilometer berechnet.
Maßgeblich ist die einfache Strecke vom Einsatzort des eingesetzten Mitarbeiters bis zum Einsatzort des Kunden.
11.4. Mehrere Anfahrten je Auftrag
Erfordert ein Auftrag mehrere Anfahrten (z. B. Folgetermine, Nachmessungen oder zusätzliche Ortstermine), wird die Energiepauschale bzw. die kilometerbasierte Abrechnung für jede einzelne Anfahrt berechnet.
11.5. Anpassung der Preise
Die Energiepauschale sowie der Kilometersatz können bei wesentlichen Änderungen der Energie-, Kraftstoff- und Betriebskosten angepasst werden.
12. Haftung
12.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Anbieter unbeschränkt für Schäden, die von einer Garantie oder einem Beschaffenheitsrisiko erfasst sind, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
12.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
12.3. Eine weitergehende Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
13. Datenschutz
13.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Der Kunde bestätigt, die auf der Website des Anbieters abrufbaren Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen zu haben: www.otec-leipzig.de/datenschutz.
14. Schlussbestimmungen
14.1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
14.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Leipzig. Der Anbieter behält sich das Recht vor, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
14.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).